Ein Veto (das) ist ein unilateraler Einspruch, der einen bestimmten Vorgang unmöglich macht oder wenigstens aufschiebt, etwa das Inkrafttreten eines Gesetzes oder einer bestimmten Maßnahme. Der Begriff meint in der Regel speziell einen solchen Einspruch, für den ein formell (zum Beispiel per Gesetz) definierter Rahmen existiert. Der Einspruch einlegenden Partei oder Person wird also ein offizielles Vetorecht zugesprochen.
In Deutschland kann der Bundesrat ein Veto gegen vom Bundestag verabschiedete Gesetze einlegen.
Der Begriff entstammt dem lateinischen veto (ich verbiete). Im römischen Reich existierte ein solcher Mechanismus, allerdings wurde damals der Ausdruck intercessio (Einspruch, Dazwischentreten) gebraucht.
